In jedem Unternehmen gibt es Bereiche, in denen für betriebsfremde Personen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Ob Maschinen oder technische Einrichtungen, Labor oder Werkstatt, Chemikalien oder Schweißarbeiten – die jeweiligen Gefahren und Gesundheitsrisiken sind für Fremde oft nicht unmittelbar ersichtlich.
Dazu kommen – indoor wie outdoor – situationsbedingte Gefährdungen durch Lieferverkehr oder Bauarbeiten, Arbeitsbühnen oder Gabelstapler, nicht zu vergessen gesundheitsschädliche Immissionen wie Stäube, Lärm oder Abgase. Das Unternehmen muss nicht nur die eigenen Beschäftigten schützen, sondern auch sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen zu Schaden kommen. Dieses Schutzgebot gilt auch für regelmäßige Lieferanten und Berufskraftfahrer. Ebenso muss durch klare Vorgaben und Absprachen gewährleistet werden, dass die Tätigkeit von Fremdfirmen im Unternehmen oder auf dem Gelände die eigenen Mitarbeitenden nicht gefährdet.
Alle diese betriebsfremden Personen müssen die Gefahren und Risiken kennen und über die geltenden Sicherheitsvorgaben und Verhaltensregeln informiert werden, sobald sie das Unternehmen betreten.
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