- Fremdfirmenunterweisung

 

Einweisung und Selbstregistrierung von Besuchern

Unterweisung und Selbstregistrierung von Besuchern
- Einweisung von Fremdfirmenmitarbeitern

Im Gegensatz zu Besuchern und Zulieferern sind Fremdfirmen mit eigenem Personal aktiv im auftraggebenden Unternehmen oder auf deren Freiflächen tätig. Oft sind es Baufirmen, Handwerker, aber auch Dienstleister, z. B. für Reinigung, Security, Kundendienst oder Instandhaltung. Die Mitarbeiter dieser Fremdfirmen müssen vor ihrem Einsatz vor Ort zu den damit verbundenen Gefahren, Risiken und Sicherheitsvorgaben unterwiesen werden.

Dabei sind auch viele praktische Fragen zu klären, vom Lagern von Materialien über das Benutzung von Werkzeugen und technischen Einrichtungen und die Tragegebote für PSA bis zur Entsorgung von Abfällen und zum Verhalten in Notfällen.

Viele dieser sicherheits- und umweltrelevanten „Hausregeln für Fremdfirmen“ lassen sich in einer Einweisung per Terminal abbilden, die dann ggf. durch spezifische Hinweise vor Ort ergänzt werden kann. Die Einweisungen lassen sich jederzeit flexibel an unterschiedliche Auftragnehmer und Tätigkeiten oder veränderte Risiken anpassen. Somit ist jeder Fremdarbeiter stets auf dem aktuellen Wissensstand, um ein unfall- und konfliktfreies Arbeiten zu ermöglichen.

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